26-03-2011, 21:04
(25-01-2011, 10:48)gleichgesinnter schrieb: Ganz klar, der Unterhalt ist in Spanien nach 5 Jahren verjaehrt (Art. 1966 Codico Civil) und kann nicht mehr vollstreckt werden.
Der Bekannte hat alles durch den spanischen Anwalt und das sp. Gericht klaeren lassen und der deutsche Titel ist in Spanien nicht mehr vollstreckbar, egal was der deutsche Titel aussagt. Alles komplett verjaehrt.
Das berguendet mehrere Tatsachen:
1. Es wurde in Spanien nie ein Vollstreckungsversuch unternommen!
2. Vollstreckung wurde nie anerkannt oder Titel anerkannt (faellt heute weg)
3. Es gelten immer die Verjaehrungsfristen des Vollstreckerstaates.
4. nach 5 Jahren sind auch rueckwirkende auslaendische Unterhaltsschulden in Spanien verjaehrt wenn keine notarielle spanische Abmahnung erfolgt ist (mit Beurkundung)
5. Die Verjaehrungsfrist beginnt in Spanien generell ab dem Datum des Titels oder des gerichtlichen Urteils (Austellungsdatum), egal aus welchem Land es stammt.
Kannst du vielleicht näheres zu Punkt 2 sagen. Bei mir gibt es noch keinen Titel, aber sollte es mal einen geben, muss man dann selbst (innerhalb bestimmter Fristen?) aktiv werden um einen Titel oder dessen Vollstreckung nicht anzuerkennen, oder reicht da schon die Zahlungsverweigerung als Ausdruck der Nichtanerkennung?