28-03-2011, 16:59
Weitere sechs Notare oder deren Angestellte haben auf telefonische Nachfrage in meiner Stadt erklärt, dass sie das nicht machen, dass ich mich ans Jugendamt wenden solle, dass sie von Kostenfreiheit nichts wüssten, dass es dennoch Gebühren koste, haben einfach aufgelegt, mir einen Termin in drei Monaten geben wollen.
Erst der achte Notarangestellte - ich habe bei allen auf § 55a Kostenordnung, § 62 Beurkundungsgesetz verwiesen und diese zitiert - hat sich auf meine Argumentation eingelassen; mir zugesichert, dass er dies - weil es so im Gesetz stehe - auch kostenfrei innerhalb der nächsten 14 Tage machen wolle. Ich habe seine gesetzestreue Haltung gelobt und mich bedankt.
In welchem Land lebe ich eigentlich? Gut, hört auf zu grinsen! Es war eine rhetorische Frage!
Erst der achte Notarangestellte - ich habe bei allen auf § 55a Kostenordnung, § 62 Beurkundungsgesetz verwiesen und diese zitiert - hat sich auf meine Argumentation eingelassen; mir zugesichert, dass er dies - weil es so im Gesetz stehe - auch kostenfrei innerhalb der nächsten 14 Tage machen wolle. Ich habe seine gesetzestreue Haltung gelobt und mich bedankt.
In welchem Land lebe ich eigentlich? Gut, hört auf zu grinsen! Es war eine rhetorische Frage!
Sorgerecht ist Menschenrecht, unabhängig vom Geschlecht!