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Titulierung von Unterhalt
#5
Weitere sechs Notare oder deren Angestellte haben auf telefonische Nachfrage in meiner Stadt erklärt, dass sie das nicht machen, dass ich mich ans Jugendamt wenden solle, dass sie von Kostenfreiheit nichts wüssten, dass es dennoch Gebühren koste, haben einfach aufgelegt, mir einen Termin in drei Monaten geben wollen. Angry

Erst der achte Notarangestellte - ich habe bei allen auf § 55a Kostenordnung, § 62 Beurkundungsgesetz verwiesen und diese zitiert - hat sich auf meine Argumentation eingelassen; mir zugesichert, dass er dies - weil es so im Gesetz stehe Idea - auch kostenfrei innerhalb der nächsten 14 Tage machen wolle. Ich habe seine gesetzestreue Haltung gelobt und mich bedankt.

In welchem Land lebe ich eigentlich?Huh Gut, hört auf zu grinsen! Es war eine rhetorische Frage!Tongue
Sorgerecht ist Menschenrecht, unabhängig vom Geschlecht!
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Titulierung von Unterhalt - von Raban - 28-03-2011, 11:38
RE: Titulierung von Unterhalt - von blue - 28-03-2011, 12:09
RE: Titulierung von Unterhalt - von p__ - 28-03-2011, 13:47
RE: Titulierung von Unterhalt - von Raban - 28-03-2011, 16:59
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RE: Titulierung von Unterhalt - von p__ - 28-03-2011, 20:12
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RE: Titulierung von Unterhalt - von Resist - 29-03-2011, 14:15
RE: Titulierung von Unterhalt - von Jigsaw - 29-03-2011, 14:00

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