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Titulierung von Unterhalt
#6
Die Notare sind verpflichtet, das zu machen. Es ihre ureigenste Aufgabe, Urkunden zu erstellen. Sie dürfen das auch nicht ablehnen mit der Begründung, es könne doch ein anderer machen. Du solltest zur Notarkammer und dich schriftlich über das Gebaren dieser Amtspersonen beschweren. Schreibe ganz konkret, wann du wen angerufen hast und was du zu hören bekommen hast.
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Titulierung von Unterhalt - von Raban - 28-03-2011, 11:38
RE: Titulierung von Unterhalt - von blue - 28-03-2011, 12:09
RE: Titulierung von Unterhalt - von p__ - 28-03-2011, 13:47
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RE: Titulierung von Unterhalt - von Resist - 29-03-2011, 14:15
RE: Titulierung von Unterhalt - von Jigsaw - 29-03-2011, 14:00

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