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OLG Düsseldorf, II-8 WF 211/09, Anwaltszwang in Sorge- und Umgangsrechtssachen
#12
(28-03-2011, 17:55)p schrieb: Dann nenn ich in Zukunft Anwälte einfach "Blutsauger". Das macht es verständlicher. Hiermit sollte keine negative Bewertung des Berufs "Anwalt" verbunden werden.


LOL, der ist gut. Der Lacher war sicher hier...Big GrinBig GrinBig Grin

Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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Nachrichten in diesem Thema
RE: OLG Düsseldorf, II-8 WF 211/09, Anwaltszwang in Sorge- und Umgangsrechtssachen - von gleichgesinnter - 29-03-2011, 19:21

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