31-03-2011, 14:58
Die Urteile sind sich zwar sehr ähnlich, aber es ist Standard bei der ARGE, erst einmal alles abzulehnen und den Bedürftigen die Instanzen hochklagen zu lassen. Die Urteile kommen fast im Wochentakt. Hier wieder eins, erneut von einem Landessozialgericht, diesmal aus NRW: http://de.news.yahoo.com/2/20110331/twl-...dc673.html
Az. L 7 AS 119/08 "Ein Kind kann für regelmäßige Tagesbesuche beim getrennt von der Familie lebenden Vater anteilig Sozialgeld beanspruchen. Dem Kind stünden solche Geldleistungen für nicht erwerbsfähige Angehörige an Tagen zu, an dem es sich länger als zwölf Stunden bei seinem umgangsberechtigten Vater aufhält". Auch der Begriff "temporäre Bedarfsgemeinschaft" hat sich eingebürgert.
Az. L 7 AS 119/08 "Ein Kind kann für regelmäßige Tagesbesuche beim getrennt von der Familie lebenden Vater anteilig Sozialgeld beanspruchen. Dem Kind stünden solche Geldleistungen für nicht erwerbsfähige Angehörige an Tagen zu, an dem es sich länger als zwölf Stunden bei seinem umgangsberechtigten Vater aufhält". Auch der Begriff "temporäre Bedarfsgemeinschaft" hat sich eingebürgert.