01-04-2011, 20:45
Das war richtig, ich hab es auch so gemacht: Zum Notar und dort die gemeinsame Sorge beurkundet. Auch ohne Zustimmung der Mutter. Es wird ins Sorgeregister eingetragen und dokumentiert meinen Willen, für das Kind die gemeinsame Sorge auszuüben.
Der Tip steht auch so in der faq. Eine der kleinen, preiswerten Handlungen, die gegen das behauptete Desinteresse von Ex oder Gesellschaft wirken. Kann jeder Vater machen.
Der Tip steht auch so in der faq. Eine der kleinen, preiswerten Handlungen, die gegen das behauptete Desinteresse von Ex oder Gesellschaft wirken. Kann jeder Vater machen.