04-04-2011, 11:05
@rotePille
ja, du hast den kompletten post nicht verstanden
@heinrich
1. eine heirat ist doch keine gesetzbruch, ich bitte dich das ist doch etwas schönes, wenn zwei menschen sich zu einer lebensgemeinschaft zusammenfinden. der staat sieht das genauso, denn er gibt verheirateten eine reihe von privilegien die einem ledigen auf immer verwehrt bleiben. inklusive dem recht auf lebenslangen unterhaltsfrondienst, haha
2. der link ist zum malaysia 2nd home programm, dafür muss man erstens mindestens 50 jahre alt sein und erwerbstätig sein darf man auch nicht. das passt für mich nicht so recht, deswegen habe ich ja oben gepostet. bin weder alt noch reich genug, vielleicht wird das irgendwann, aber bis dahin muss ich mir was anderes überlegen.
@alle
es ging bei meiner frage nicht darum, welche eventuellen charakterlichen mängel einer oder beide ehepartner haben oder im laufe der ehe entwickeln könnten, sondern ganz schlicht um die frage:
hat eine nach ausländischem recht geschlossene ehe, die in deutschland weder formal anerkannt noch gelebt wird, irgendwelche konsequenzen falls man mal nach deutschland zurückmuss? es gibt ja nicht umsonst ein anerkennungsverfahren für ausländische ehen, oder?
ja, du hast den kompletten post nicht verstanden
@heinrich
1. eine heirat ist doch keine gesetzbruch, ich bitte dich das ist doch etwas schönes, wenn zwei menschen sich zu einer lebensgemeinschaft zusammenfinden. der staat sieht das genauso, denn er gibt verheirateten eine reihe von privilegien die einem ledigen auf immer verwehrt bleiben. inklusive dem recht auf lebenslangen unterhaltsfrondienst, haha
2. der link ist zum malaysia 2nd home programm, dafür muss man erstens mindestens 50 jahre alt sein und erwerbstätig sein darf man auch nicht. das passt für mich nicht so recht, deswegen habe ich ja oben gepostet. bin weder alt noch reich genug, vielleicht wird das irgendwann, aber bis dahin muss ich mir was anderes überlegen.
@alle
es ging bei meiner frage nicht darum, welche eventuellen charakterlichen mängel einer oder beide ehepartner haben oder im laufe der ehe entwickeln könnten, sondern ganz schlicht um die frage:
hat eine nach ausländischem recht geschlossene ehe, die in deutschland weder formal anerkannt noch gelebt wird, irgendwelche konsequenzen falls man mal nach deutschland zurückmuss? es gibt ja nicht umsonst ein anerkennungsverfahren für ausländische ehen, oder?