04-04-2011, 20:39
Deine Geschichte fächert sich weiter auf, die hast immer mehr Baustellen. Den schwächsten Punkt sehe ich bei deinem Anwalt, der offenbar gar nicht dein Anwalt ist, sondern nur dein Kostgänger. Du wirst wohl nicht um einen Wechsel herumkommen.
Mit den Pfändungskosten würde ich auf Mutwilligkeit der Pfändung argumentieren, aber das steht auf schwachen Füssen. Du hättest ja auch vor deiner Abreise eine Terminüberweisung machen können. Abwesenheit verhilft normalerweise nicht zu einem Zahlungsaufschub.
Wenn es eine ganz klare Aufforderung (mit Fristsetzung!) gab, deine Einkommenssteuererklärung zurückzugeben und er hat es nicht getan, kannst du eventuell Schadenersatz verlangen. Sofern ein bezifferbarer Schaden entstanden ist.
Sozialamt: Nur zu, mach eine Fachaufsichtsbeschwerde. Bringt natürlich nicht viel, schadet aber auch nichts. Würde ich ansonsten nicht weiterverfolgen, wenn sie klagen wollen lass sie klagen, verlogene Forderungen sind bei dieser (und nicht nur dieser) Behörde an der Tagesordnung.
Mit den Pfändungskosten würde ich auf Mutwilligkeit der Pfändung argumentieren, aber das steht auf schwachen Füssen. Du hättest ja auch vor deiner Abreise eine Terminüberweisung machen können. Abwesenheit verhilft normalerweise nicht zu einem Zahlungsaufschub.
Wenn es eine ganz klare Aufforderung (mit Fristsetzung!) gab, deine Einkommenssteuererklärung zurückzugeben und er hat es nicht getan, kannst du eventuell Schadenersatz verlangen. Sofern ein bezifferbarer Schaden entstanden ist.
Sozialamt: Nur zu, mach eine Fachaufsichtsbeschwerde. Bringt natürlich nicht viel, schadet aber auch nichts. Würde ich ansonsten nicht weiterverfolgen, wenn sie klagen wollen lass sie klagen, verlogene Forderungen sind bei dieser (und nicht nur dieser) Behörde an der Tagesordnung.