05-04-2011, 18:53
Nachdem der clevere Anwalt meiner Noch-Nicht-Ex die Forderung gestellt hat, dass ich seine Mandantin auch aus der ESt.Erklärung und Anlage U für das Jahr 2010 von sämtlichen Nachteilen freistelle, hat mein noch so intelligenter Anwalt dies nur für die Steuererklärung 2010 bestätigt.
Darauf hat ihr Anwalt die Anlage U heute (nach fünf Wochen) in die Post gegeben an meinen Anwalt statt mittels beigefügtem Freiumschlag an meinen Steuerberater.
Die Steuererklärung für 2009 hat er einbehalten.
Ich weiß auch warum. 2010 wird nicht bearbeitet, bevor nicht 2009 vorliegt beim Finanzamt. Also wieder Zeitgewinn.
Und weil 2009 geringer ausfällt als vom Fam. Gericht kalkuliert, wird meine Noch-Nicht-Ex wohl an mich etwa 1.000,00 Euro an mich aus zuviel Gezahltem zurückerstatten müssen.
Deshalb der Wunsch des Anwaltes der Noch immer nicht Ex, die Holde von SÄMTLICHEN Nachteilen freizustellen.
Ich hab mir überlegt, den TU zunächst einzustellen. Mal sehen, ob der Anwalt dann einknickt. Soll er mich doch verklagen. Ich will nicht länger nur Zahlesel sein.
Darauf hat ihr Anwalt die Anlage U heute (nach fünf Wochen) in die Post gegeben an meinen Anwalt statt mittels beigefügtem Freiumschlag an meinen Steuerberater.
Die Steuererklärung für 2009 hat er einbehalten.
Ich weiß auch warum. 2010 wird nicht bearbeitet, bevor nicht 2009 vorliegt beim Finanzamt. Also wieder Zeitgewinn.
Und weil 2009 geringer ausfällt als vom Fam. Gericht kalkuliert, wird meine Noch-Nicht-Ex wohl an mich etwa 1.000,00 Euro an mich aus zuviel Gezahltem zurückerstatten müssen.
Deshalb der Wunsch des Anwaltes der Noch immer nicht Ex, die Holde von SÄMTLICHEN Nachteilen freizustellen.
Ich hab mir überlegt, den TU zunächst einzustellen. Mal sehen, ob der Anwalt dann einknickt. Soll er mich doch verklagen. Ich will nicht länger nur Zahlesel sein.