05-04-2011, 18:59
(05-04-2011, 18:53)Terbeck schrieb: Ich hab mir überlegt, den TU zunächst einzustellen.Wenn es einen Titel gibt, braucht sie dich nicht zu verklagen.
Dann schickt sie einfach den Vollstrecker los.
Wenn es keinen Titel gibt, kannst du zahlen was du möchtest.
Was hält sie denn für 2009 zurück?
Die Steuererklärung oder nur die Anlage U?
Seid ihr da schon getrennt zu veranlagen?
(05-04-2011, 18:53)Terbeck schrieb: Und weil 2009 geringer ausfällt als vom Fam. Gericht kalkuliert, wird meine Noch-Nicht-Ex wohl an mich etwa 1.000,00 Euro an mich aus zuviel Gezahltem zurückerstatten müssen.Von was?
Von zu hoch tituliertem Unterhalt?
Vergiss es!
Das hat sie guten Glaubens ausgegeben.
Nennt sich Entreicherung und steht nur Leuten zu, die für ihr Geld keinerlei Gegenleistung erbringen müssen.