05-04-2011, 19:35
2009 waren wir noch zusammen veranlagt. Da die Fam.Richterin auf der Basis meiner Steuererstattung 2008 den Unterhalt hochgerechnet hat, kam in 2009 nun im vom StB kalkulierten Erstattungsergebnis ein geringerer Betrag heraus, weil man mich wegen meiner vielen Auslandstätigkeiten in den Fahrtkosten reduziert hat und ich mir 20 Euro pro Tag Lebenshaltungskostenersparnis z.B. in Afghanistan, in Kuweit, in Dubai und einigen osteurop. Ländern von solch Sesselfurzern bei den Gerichten anrechnen lassen musste. Die hatten keine Ahnung, wie teuer es in diesen Ländern, besonders für Ausländer ist.
Und weil nun der Anwalt der Noch-immer-nicht-Ex erkannt hatte, dass seiner Mandantin daraus finanzielle Erstattungsnachteile entstehen könnten, hat er die ESt.erklärung 2009 so einfach mir nichst dir nichts zurückgehalten.
Soll ich etwa mit einer Kalashnikov vorfahren und die Herausgabe erzwingen oder wäre die Einbehaltung der TU nicht das probatere Mittel?
Ich habe für meinen Sohn eine titulierbare Verpflichtung unterschrieben, für die Olle nicht !
Und weil nun der Anwalt der Noch-immer-nicht-Ex erkannt hatte, dass seiner Mandantin daraus finanzielle Erstattungsnachteile entstehen könnten, hat er die ESt.erklärung 2009 so einfach mir nichst dir nichts zurückgehalten.
Soll ich etwa mit einer Kalashnikov vorfahren und die Herausgabe erzwingen oder wäre die Einbehaltung der TU nicht das probatere Mittel?
Ich habe für meinen Sohn eine titulierbare Verpflichtung unterschrieben, für die Olle nicht !