05-04-2011, 20:44
Ich hatte nicht gefragt, warum die Richterin eine Entscheidung getroffen hat, sondern warum ihrer Entscheidung kein Titel erwachsen ist.
Und wenn du das Geld als Unterhalt bezahlt hast, gibt es keine Rückforderung.
Kannst du bitte etwas genauer auf das eingehen, was gefragt ist.
Ich würde es trotzdem abgeben. Du hast deine Pflicht dann erfüllt.
Übrigens kann eine Steuererklärung mit der Elster immer nur von einem zertifiziert werden!
Und wenn du das Geld als Unterhalt bezahlt hast, gibt es keine Rückforderung.
Kannst du bitte etwas genauer auf das eingehen, was gefragt ist.
Ich würde es trotzdem abgeben. Du hast deine Pflicht dann erfüllt.
Übrigens kann eine Steuererklärung mit der Elster immer nur von einem zertifiziert werden!