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Unterhaltsverfolgung künftig EU-weit
#64
Ein Passenzug darf nur dann vorgenommen werden, wenn ersichtlich ist, das der Schuldner nicht zahlen will. Das "will" ist das Bedeutsame daran. Es muss auch in Deutschland gegen den Schuldner ein Strafverfahren wegen dem 170er anhängig sein oder er muss deswegen schon verurteilt sein. Wer ganz einfach nicht zahlen kann, weil kein Einkommen oder zu niedrig, dem darf der Pass nicht verweigert werden.

Es gibt aber Fälle, wo der Pass aber schon vorher verweigert wurde aber man sollte sich das nicht gefallen lassen, weil es rechtswidrig ist. Hier sollte man beim Auswärtigen Amt Protest einlegen und sich beschweren.
Mehrere Fälle sind mir schon bekannt, wo die Botschaften dann wieder zurückgerudert sind und den Pass dann doch ausgestellt haben.

gleichgesinnter

Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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