08-04-2011, 11:58
Ich habe wieder eine Frage zum Thema "2. Instanz".
Wegen einer anderen Sache werde ich jetzt dorthin gezerrt. Es handelt sich um Hausrat und ich habe diese Sache nicht ganz verloren. Ok, die Ex will aber offensichtlich den totalen Sieg und wird dazu noch vom Anwalt angehalten.
Also, es gibt einen erstinstanzlichen Beschluss gegen welchen eine Beschwerde eingereicht wurde. OLG hat mir die Beschwerde zugeschickt mit der Bitte sie zu erwidern.
Frage: kann ich diese Erwiderung selbst schreiben oder muss sie unbedingt von einen Anwalt kommen? Ich meine wegen der Anwaltspflicht in der 2. Instanz? Gilt diese Anwaltspflicht auch für normalen Schriftverkehr "am Anfang"?
Wegen einer anderen Sache werde ich jetzt dorthin gezerrt. Es handelt sich um Hausrat und ich habe diese Sache nicht ganz verloren. Ok, die Ex will aber offensichtlich den totalen Sieg und wird dazu noch vom Anwalt angehalten.
Also, es gibt einen erstinstanzlichen Beschluss gegen welchen eine Beschwerde eingereicht wurde. OLG hat mir die Beschwerde zugeschickt mit der Bitte sie zu erwidern.
Frage: kann ich diese Erwiderung selbst schreiben oder muss sie unbedingt von einen Anwalt kommen? Ich meine wegen der Anwaltspflicht in der 2. Instanz? Gilt diese Anwaltspflicht auch für normalen Schriftverkehr "am Anfang"?