11-04-2011, 16:24
Den Sachverhalt kann man eigentlich sehr schön aus der Düsseldorfer Tabelle, speziell ab Teil "C" nachlesen / -rechnen.
Ohne Zahlen kann man aber auch an dieser Stelle hier im Forum schlecht ausrechnen, was wäre wenn...
Im Endergebnis wird aber stehen, dass das Geld vorne und hinten wohl nicht reichen wird und das Einkommen sich so verteilt:
Kindesunterhalt Kind 1 = 272EUR / Monat wird weiter gefordert und vielleicht auch gezahlt werden müssen. Selbst wenn ein Mangelfall bei der Rechnung rauskäme: Es würden Schulden auflaufen.
Einzige Alternative: Versuch einer Abänderungsklage - sofern der Unterhalt tituliert wurde. Dann folgt ein Rattenschwanz an juristischen Spitzfindigkeiten, an deren Ende die nahezu unveränderte Situation stehen wird.
Lies Dich hier mal in den Foren-Beiträgen und der D-Tab ein und spiele die Szenarien durch.
Ohne Zahlen kann man aber auch an dieser Stelle hier im Forum schlecht ausrechnen, was wäre wenn...
Im Endergebnis wird aber stehen, dass das Geld vorne und hinten wohl nicht reichen wird und das Einkommen sich so verteilt:
Kindesunterhalt Kind 1 = 272EUR / Monat wird weiter gefordert und vielleicht auch gezahlt werden müssen. Selbst wenn ein Mangelfall bei der Rechnung rauskäme: Es würden Schulden auflaufen.
Einzige Alternative: Versuch einer Abänderungsklage - sofern der Unterhalt tituliert wurde. Dann folgt ein Rattenschwanz an juristischen Spitzfindigkeiten, an deren Ende die nahezu unveränderte Situation stehen wird.
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Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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