11-04-2011, 16:48
Die Kinder stehen in der Unterhaltsrangfolge vorne. Nur wenn was im Unterhaltsfuttertrog übrigbleibt, dann dürfen sich die Mütter drum prügeln. Wenn es jetzt schon knapp ist, kann ich nur dazu raten, die Erwerbstätigkeit der neuen Frau spätestens nach dem Ende ihres ihrem Elterngeldbezugs weiterzuführen. Ohne ihren Verdienst wird es sonst sehr ungemütlich. Wenn sie mehr verdient wie du, solltest du das Elterngeld beziehen und die Erziehungszeit nehmen. Den Unterhalt fürs erste Kind zahlst du vom Elterngeld.