12-04-2011, 20:56
Hallo liebe Gemeinde,
ich habe versucht die Kosten fuer die Ausuebung meines Umgangsrechts beim Jugenamt einkommensmindernd geltend zu machen. Laut Unterhaltsleitlinien ist das moeglich. Jetzt bekomme ich die Auskunft, dass die Kosten nur anerkannt werden, wenn der Vater nicht am Kindergeld partipiziert. In meinem Fall wird jedoch wie ueblich das haelftige Kindergeld vom Tabellenbetrag abgezogen. Folglich habe ich keinen Anspruch auf Einkommensminderung. Ist das korrekt?
Halbes Kindergeld = 92 €
Einkommensminderung = 500 €
Rutsche damit theoretisch 2 Stufen in der Tabelle runter. Bringt leider weniger als 92 €.
Vielen Dank im voraus!
i-Wahn
ich habe versucht die Kosten fuer die Ausuebung meines Umgangsrechts beim Jugenamt einkommensmindernd geltend zu machen. Laut Unterhaltsleitlinien ist das moeglich. Jetzt bekomme ich die Auskunft, dass die Kosten nur anerkannt werden, wenn der Vater nicht am Kindergeld partipiziert. In meinem Fall wird jedoch wie ueblich das haelftige Kindergeld vom Tabellenbetrag abgezogen. Folglich habe ich keinen Anspruch auf Einkommensminderung. Ist das korrekt?
Halbes Kindergeld = 92 €
Einkommensminderung = 500 €
Rutsche damit theoretisch 2 Stufen in der Tabelle runter. Bringt leider weniger als 92 €.
Vielen Dank im voraus!
i-Wahn