12-04-2011, 21:18
Ja, das ist immer noch schlechte Gerichtspraxis und vom BGH gedeckt.
Auch wenn es dafür überhaupt keine Gesetzesgrundlage gibt.
Nur wenn du Mangelfall bist, kannst du, theoretisch, Umgangskosten geltend machen.
Praktisch wirst du aber in dem Fall i.d.R. hören:
"Aber doch nicht, wenn sie nichtmal den Mindestunterhalt bezahlen!"
"Arbeiten Sie lieber ein bisschen mehr, dann klappt das auch mit dem Umgang!"
Auch wenn es dafür überhaupt keine Gesetzesgrundlage gibt.
Nur wenn du Mangelfall bist, kannst du, theoretisch, Umgangskosten geltend machen.
Praktisch wirst du aber in dem Fall i.d.R. hören:
"Aber doch nicht, wenn sie nichtmal den Mindestunterhalt bezahlen!"
"Arbeiten Sie lieber ein bisschen mehr, dann klappt das auch mit dem Umgang!"