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Kosten Umgangsrecht
#8
(12-04-2011, 23:17)beppo schrieb: Geht es um die Senkung eines bestehenden Titels oder die Abwehr einer Erhöhung?
... oder die Abwehr bei der Erstfestsetzung?

Also diese Fragen sind vorher zu klären. Wenn es mehrere Kinder und diese noch klein sind, dann kann sich das langfristig schon lohnen. Allerdings wird es der Onkel nicht freiwillig kapieren. Du müßtest es wohl auf eine Klage ankommen lassen.

Also wir haben ein paar Leute, die haben das, was sie akzetieren nach ihrer Berechnung tituliert - und lassen jetzt des JA auf Abänderung klagen (was allerdings noch nicht geschehen ist). Da sie eher im untersten Bereich sind, geht es hier mehr um Mangelfall ober nicht und paralell ist H4-Antrag wegen späterer Verrechnung gestellt ;-) Da es sich um eine neue Rechtsfrage handelt, ist zudem die Chance auf VKH da.

# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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Kosten Umgangsrecht - von i-wahn - 12-04-2011, 20:56
RE: Kosten Umgangsrecht - von beppo - 12-04-2011, 21:18
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