Das wird sozialrechtlich geregelt.
§ 71 SGB III wird überall im Inet zitiert, daß das die Grundlage sei, daß die Eltern und deren Ehegatten oder Lebenspartner zahlen müssen.
Nur:
Im § 71 SGB III, steht davon gar nichts......................
http://dejure.org/gesetze/SGB_III/71.html
Ich denke, das ist wieder so eine Sache, wo sich die Frackträger die Wurstfinger reiben, weil man trefflich streiten und kassiern kann.
Hier die Antwort eines Rechtsverdrehers:
Tenor:
Sohn kann machen was er will.
Vater ab Sohns Volljährigkeit noch mehr entrechtet, hat Klappe zu halten und zu zahlen.
Thats all !
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_to...ic_id=8207&
§ 71 SGB III wird überall im Inet zitiert, daß das die Grundlage sei, daß die Eltern und deren Ehegatten oder Lebenspartner zahlen müssen.
Nur:
Im § 71 SGB III, steht davon gar nichts......................
http://dejure.org/gesetze/SGB_III/71.html
Ich denke, das ist wieder so eine Sache, wo sich die Frackträger die Wurstfinger reiben, weil man trefflich streiten und kassiern kann.
Hier die Antwort eines Rechtsverdrehers:
Tenor:
Sohn kann machen was er will.
Vater ab Sohns Volljährigkeit noch mehr entrechtet, hat Klappe zu halten und zu zahlen.
Thats all !
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_to...ic_id=8207&
neuleben
----------------
Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
----------------
Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !