13-04-2011, 13:18
(13-04-2011, 12:07)neuleben schrieb: Das wird sozialrechtlich geregelt.
Wie kommst du darauf? Welcher unqualifizierte Berater hat dir diesen Mist erzählt? Lies doch mal den §71, den du selber zitiert hast: "Auf den Gesamtbedarf sind das Einkommen des Auszubildenden, seines nicht dauernd von ihm getrennt lebenden Ehegatten, des Lebenspartners und seiner Eltern in dieser Reihenfolge anzurechnen.".
Wo steht da "des Ehepartners seiner Eltern"?