13-04-2011, 13:59
Das sind alles Freibeträge der Eltern. Auch dort steht nirgends etwas von Leistungsfähigkeit wegen Einkommen eines neuen Ehepartners der Eltern.
Sag jetzt bloss nicht, du hättest durch all die Informationsblätter hindurch den Ehepartner des Auszubildenden mit dem Ehepartner eines Elternteils des Auszubildenden verwechselt. Dein Kind ist doch gar nicht verheiratet.
Sag jetzt bloss nicht, du hättest durch all die Informationsblätter hindurch den Ehepartner des Auszubildenden mit dem Ehepartner eines Elternteils des Auszubildenden verwechselt. Dein Kind ist doch gar nicht verheiratet.