13-04-2011, 15:18
Warum war ich so dumm und glaubte nach 26 Jahren kenne ich meine Ex?
Ich hab morgen Termin beim Anwalt. Hoffentlich nicht zu spät. Sie war
bereits bei einer kostenlosen Beratung beim Anwalt glaube ich zumindest.
Vielleicht hat sie auch nur telefoniert. Auf jeden fall hat sie noch keine Ahnung
von den rechtlichen Zusammenhängen. Das macht mir Hoffnung, dass noch nichts von ihrer Seite unternommen worden ist. Jedenfalls zieht sie mit der Kleinen nächste Woche aus.
Sie ist sich aber sicherer geworden dass ihr nichts passieren kann und ich erstmal
nichts dagegen tun kann. Ich werde auf jeden Fall versuchen die Kleine bei mir zubehalten.
Wir haben uns noch nicht den zukünftigen Umgang geeinigt, sind erst einmal so verblieben
dies Wochenende bei mir die nächste Woche sind Ferien dann ist sie bei ihr. Dann hab ich eine Woche Urlaub und ich hab die Kleine. Was ich sagen will: Ich nehme an sie hat noch nichts mit ihrem Anwalt unternommen. Soll ich alleiniges ABR versuchen oder Festlegung des Aufenthalts bei weiterhin gemeinsamem ABR .Ich will nicht in Gefahr laufen das sie den Umgang vollkommen blockiert nach dem ich alleiniges ABR einreiche. Zurzeit ist sie bereit Jedes zweite Wochenende ich und am anderen WE von Samstag nachm. bis Sonntagabend wenn das Wetter gut ist, wenn nicht auch das WE ganz (sie arbeitet sonnabends und kann die Kleine bei guten Wetter mitnehmen. Ich werde also benötigt damit sie arbeiten kann) . Ich kann bei meinen Chancen sehr leicht verlieren .Gibt es was was ich morgen unbedingt beim Anwalt außer Aufenthalt zur Sprache bringen sollte? Ich will nicht wieder zu spät sein.
Was passiert eigentlich wenn ich mit alleinigem ABR nicht durchkomme. Ist das gemeinsame
ABR dann weg?
gruss Hans
wurst
Ich hab morgen Termin beim Anwalt. Hoffentlich nicht zu spät. Sie war
bereits bei einer kostenlosen Beratung beim Anwalt glaube ich zumindest.
Vielleicht hat sie auch nur telefoniert. Auf jeden fall hat sie noch keine Ahnung
von den rechtlichen Zusammenhängen. Das macht mir Hoffnung, dass noch nichts von ihrer Seite unternommen worden ist. Jedenfalls zieht sie mit der Kleinen nächste Woche aus.
Sie ist sich aber sicherer geworden dass ihr nichts passieren kann und ich erstmal
nichts dagegen tun kann. Ich werde auf jeden Fall versuchen die Kleine bei mir zubehalten.
Wir haben uns noch nicht den zukünftigen Umgang geeinigt, sind erst einmal so verblieben
dies Wochenende bei mir die nächste Woche sind Ferien dann ist sie bei ihr. Dann hab ich eine Woche Urlaub und ich hab die Kleine. Was ich sagen will: Ich nehme an sie hat noch nichts mit ihrem Anwalt unternommen. Soll ich alleiniges ABR versuchen oder Festlegung des Aufenthalts bei weiterhin gemeinsamem ABR .Ich will nicht in Gefahr laufen das sie den Umgang vollkommen blockiert nach dem ich alleiniges ABR einreiche. Zurzeit ist sie bereit Jedes zweite Wochenende ich und am anderen WE von Samstag nachm. bis Sonntagabend wenn das Wetter gut ist, wenn nicht auch das WE ganz (sie arbeitet sonnabends und kann die Kleine bei guten Wetter mitnehmen. Ich werde also benötigt damit sie arbeiten kann) . Ich kann bei meinen Chancen sehr leicht verlieren .Gibt es was was ich morgen unbedingt beim Anwalt außer Aufenthalt zur Sprache bringen sollte? Ich will nicht wieder zu spät sein.
Was passiert eigentlich wenn ich mit alleinigem ABR nicht durchkomme. Ist das gemeinsame
ABR dann weg?
gruss Hans
wurst