14-04-2011, 08:32
Genau so wie es dasteht: Die Stiefeltern mindern das anrechenbare Einkommen des jewiligen Elternteils. Beispiel: Du verdienst 1570 EUR netto und bist allein. Also wirst du mit bis zu 500/2 = 250 EUR herangezogen, Freibetrag 1070 EUR. Wenn du aber eine neue Frau hast, kommt der Freibetrag von 535 EUR für sie hinzu (insgesamt also 1070 + 535) und wirst mit Null Euro heranzogen.
Da steht nirgends, dass die Stiefeltern ihre Einkommen einzusetzen haben.
Da steht nirgends, dass die Stiefeltern ihre Einkommen einzusetzen haben.