14-04-2011, 09:25
Was durch ist, ist durch. Dagegen kannst du nicht einmal Widerspruch einlegen. Erst in der Hauptverhandlung, Monate später, wenn alle Fakten längst geschaffen sind. Deine eigenen Anträge kannst du dann in der Pfeife rauchen. Das sogenannte "Recht" gibt dem die Vorteile, der Erstschläge führt und nicht redet, sondern handelt. Konsens gilt nichts, Fakten schaffen gilt alles. Ein Konsens nutzt nur dann etwas, wenn er vorgetäuscht wird, um den Ex in Sicherheit zu wiegen, während hintenrum ganz andere Dinge laufen.