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Einkommensnachweise
#2
Verlangen darfst Du sie. Nur bekommen wirst Du sie nicht, weil regelmäßig einfach kein Zusammenhang zwischen dem zahlen von Kindesunterhalt und dem Einkommen der Mutter besteht.
Es geht um den Rechtsanspruch eines KINDES - nicht um den der Mutter.
Hier hat das KIND den Anspruch auf Einkommensnachweise. Hätte das Kind Einkommen oder Vermögen, dann dürftest Du natürlich auch darüber Auskunft beanspruchen. ist aber eher selten der Fall.

Wurde die Mutter Unterhalt beanspruchen (für sich selbst), dann wäre das anders.
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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Einkommensnachweise - von kawa7881 - 14-04-2011, 16:37
RE: Einkommensnachweise - von vorsichtiger - 14-04-2011, 16:42
RE: Einkommensnachweise - von i-wahn - 14-04-2011, 20:05
RE: Einkommensnachweise - von blue - 14-04-2011, 21:06
RE: Einkommensnachweise - von p__ - 14-04-2011, 16:57
RE: Einkommensnachweise - von p__ - 14-04-2011, 20:20
RE: Einkommensnachweise - von Austriake - 15-04-2011, 09:53
RE: Einkommensnachweise - von p__ - 15-04-2011, 10:01
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RE: Einkommensnachweise - von beppo - 15-04-2011, 12:38
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RE: Einkommensnachweise - von Austriake - 18-04-2011, 10:27
RE: Einkommensnachweise - von neuleben - 18-04-2011, 10:32
RE: Einkommensnachweise - von Austriake - 18-04-2011, 12:25

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