14-04-2011, 16:57
Wenn die Mutter wesentlich mehr verdient wie der Vater und das Kind bei ihr lebt, kann sie auch zum Barunterhalt herangezogen werden. Den Nachweis darüber zu führen fällt Vätern genau aus diesem Grund sehr schwer: Ein Auskunftsanspruch existiert nur von Kind zu Eltern. Und das Kind wird von der Mutter vertreten.