14-04-2011, 18:20
p hat Recht, allerdings bedeutet Eilantrag ja nicht, dass das Kind zwingend beim Antragsteller sondern bei dem, wo das Kind auf den ersten Blick am besten aufgehoben ist, d.h. wenn Deine Tochter bei Dir lebt, dann kann es sein, dass das so entschieden wird, dass das so bleibt.
Also stell den Eilantrag, für den Fall, dass sie schon einen gestellt hat, das würdest Du ja sehr schnell erfahren, dann schreibt Dein Anwalt eben eine Erwiderung mit all den positiven Fakten für Dich (Bekanntes Haus, Größere Familie, Bekannte Schule)
Bei mir war es so, dass ich den Eilantrag mittags in Auftrag gegeben habe und nachmittags ist er rausgegangen
...
nur am Rande: Ihr habt doch 3 erwachsene Kinder, haben die keinen mäßigenden Einfluss auf Deine Ex?[/align]
Also stell den Eilantrag, für den Fall, dass sie schon einen gestellt hat, das würdest Du ja sehr schnell erfahren, dann schreibt Dein Anwalt eben eine Erwiderung mit all den positiven Fakten für Dich (Bekanntes Haus, Größere Familie, Bekannte Schule)
Bei mir war es so, dass ich den Eilantrag mittags in Auftrag gegeben habe und nachmittags ist er rausgegangen
...
nur am Rande: Ihr habt doch 3 erwachsene Kinder, haben die keinen mäßigenden Einfluss auf Deine Ex?[/align]