14-01-2009, 16:20
Da wird doch wieder mal die Verlogenheit in den Amtsstuben deutlich. Die Eltern werden dringend angemahnt, die Eltern- und die Paarebenen auseinander zu halten. Die Behörden, der Gesetzgeber und die Justiz erlauben sich aber eine bunte Durchmischung: Dem Vater eines nichtehelichen Kindes von vornherein das Sorgerecht zu geben wird als Gleichsetzung des sog. Konkubinats mit der Ehe angesehen.
Der grundsätzliche Entzug der elterlichen Sorge für den nichtehelichen Vater gerät zur Strafe für dessen Eheabstinenz. Die aber ist nicht nur vom Vater getragen sondern auch von der Mutter, die ihrerseits erhebliche Privilegien für dieselbe Entscheidung einheimst.
Das ist nicht die Gleichheit, die ich meinte... Schön, dass sich die Schweizer an das Thema heranmachen.
Der grundsätzliche Entzug der elterlichen Sorge für den nichtehelichen Vater gerät zur Strafe für dessen Eheabstinenz. Die aber ist nicht nur vom Vater getragen sondern auch von der Mutter, die ihrerseits erhebliche Privilegien für dieselbe Entscheidung einheimst.
Das ist nicht die Gleichheit, die ich meinte... Schön, dass sich die Schweizer an das Thema heranmachen.