15-04-2011, 12:30
(15-04-2011, 10:01)p schrieb: faq lesen: http://www.trennungsfaq.com/ehe.html#details - alle zwei Jahre Auskunft.
Stimmt. Wenn ein Urteil ergangen ist seit der letzten Auskunft. Ist bei mir aber nur eine Entscheidung über einen Eilantrag resp. eine einstweilige Verfügung ergangen (interessanterweise, ohne mich dazu anzuhören!).
Gilt das als Urteil?
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1