18-04-2011, 10:03
(18-04-2011, 09:56)p schrieb: § 197 I Nr. 3 BGB - 30 Jahre.
Dann haben die mich beim JA damals reingelegt.
Im Endeffekt bedeutet das, daß der Titel innerhalb von 30 Jahren jederzeit wieder aufleben kann, auch für einen Sohn, der einfach keinen Bock zu arbeiten hat, selbst wenn der bereits über 40 ist ????
neuleben
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Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !