18-04-2011, 10:19
(18-04-2011, 10:15)Profiler schrieb: Was ist mit Absatz 2 der auf das verweist...
http://dejure.org/gesetze/BGB/195.html
Richtig: Die Ansprüche auf die Beträge, die nicht gezahlt wurden. Der Titel gilt 30 Jahre, wenn du nicht bezahlst und nichts vollstreckt wird, werden die Schulden nach drei Jahren nicht mehr vollstreckbar.
Das hat jetzt mit der Ursprungsfrage aber nichts mehr zu tun. Ist die beantwortet, i-wahn ?