18-04-2011, 11:18
guten Morgen
Ich habe heute den Antrag gestellt meiner Ex vorläufig bis zur gemeinsamen Klärung wo die Kleine ihren Lebensmittelpunkt bekommt
das ABR zu entziehen.Die Entscheidung ist gegen meinen Willen und ohne mich auch nur gehört zu haben getroffen worden. Ich geh davon aus, das wir uns immer noch gütlich einigen.Aber ich entscheide mit! Dafür ist eine solche Entscheidung zu tiefgreifend. Wir entscheiden gemeinsam. Dann kann es bei gemeinsamen Sorge und Aufenthaltsrecht bleiben.Wenn meine Ex sagt
" Ich entscheide und du wirst sehen was ich tue " geht das auf gar keinen Fall. Ich hoffe ich bin nicht zu spät.
HANS
wurst
Ich habe heute den Antrag gestellt meiner Ex vorläufig bis zur gemeinsamen Klärung wo die Kleine ihren Lebensmittelpunkt bekommt
das ABR zu entziehen.Die Entscheidung ist gegen meinen Willen und ohne mich auch nur gehört zu haben getroffen worden. Ich geh davon aus, das wir uns immer noch gütlich einigen.Aber ich entscheide mit! Dafür ist eine solche Entscheidung zu tiefgreifend. Wir entscheiden gemeinsam. Dann kann es bei gemeinsamen Sorge und Aufenthaltsrecht bleiben.Wenn meine Ex sagt
" Ich entscheide und du wirst sehen was ich tue " geht das auf gar keinen Fall. Ich hoffe ich bin nicht zu spät.
HANS
wurst