18-04-2011, 12:20
Die Unterscheidung rührt daher, dass es für die ohne Sorgerecht zwei unüberwindliche Hürden gibt, das in Anspruch zu nehmen was ihnen als Betreuungskosten zahlender Elternteil garantiert wurde: Steuerliche Anrechnung.
Die mit Sorgerecht haben immerhin noch eine dieser beiden Hürden.
Die mit Sorgerecht haben immerhin noch eine dieser beiden Hürden.