14-01-2009, 21:00
Nein, es reicht, wenn eine andere erwachsene Person, für die kein Anrecht auf Kindergeld besteht, mit in ihrem Haushalt lebt. Dann kann sie den Entlastungsbetrag für AE nicht in Anspruch nehmen.
Guckst Du § 24b EStG.
LG LBM
Guckst Du § 24b EStG.
LG LBM