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Neuer Steuertip für Trennungsväter: Entlastungsbetrag
#2
Nein, es reicht, wenn eine andere erwachsene Person, für die kein Anrecht auf Kindergeld besteht, mit in ihrem Haushalt lebt. Dann kann sie den Entlastungsbetrag für AE nicht in Anspruch nehmen.

Guckst Du § 24b EStG.

LG LBM
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RE: Neuer Steuertip für Trennungsväter: Entlastungsbetrag - von LBM - 14-01-2009, 21:00

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