Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
BFH III R 79/09: Nur wer Betreuungskosten selbst zahlt, kann sie steuerlich abziehen
#7
Betreuungsunterhalt ist eine andere Baustelle, der ist für die Ex. Hier gings um Mehrbedarf für das Kind. Auf jeden Fall darf eine Verurteilung nicht Voraussetzung für die steuerliche Berücksichtigung sein.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: BFH III R 79/09: Nur wer Betreuungskosten selbst zahlt, kann sie steuerlich abziehen - von p__ - 18-04-2011, 13:54

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  BGH in XII ZR 78/08: Bei Ehegattenunterhalt nur Kindesunterhalts-Zahlbetrag abziehen p__ 33 39.490 06-12-2011, 16:33
Letzter Beitrag: p__

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste