18-04-2011, 19:44
Hallo,
ich habe eine Frage zur Rechtssicherheit einer Mediationsvereinbarung.
Ich lebe leider von meiner Tochter (18 Monate alt) getrennt. Sie lebt bei der KM. Wir waren nicht verheiratet, haben aber gemeinsames Sorgerecht und bis zum Alter von 8 Monaten meiner Tochter auch zusammen gelebt.
Wir haben im Oktober 2010 eine schriftliche Mediationsvereinbarung zum Thema Umgang getroffen, bei einer katholischen Familienberatungsstelle. Diese ist weder bei einem Rechtsanwalt, noch bei einem Notar getroffen worden, noch ist sie dem Familiengericht als Vergleich bekannt gemacht worden. Sie ist wohl sehr vorteilhaft für mich, da unsere Tochter, jedes Wochenende von Samstag auf Sonntag bei mir übernachtet und dann den ganzen Sonntag bis Abends 18h bei mir verbringt. Außerdem hole ich Sie Montags Mittags von der Tagesmutter ab und bringe Sie 19h wieder zur Ihrer Mutter. Obendrauf kann ich sie Mittwochs und Freitags Abends für ca. 1h besuchen, bzw. mit ihr essen oder auf den Spielplatz gehen.
Jetzt meine Frage, was passiert, wenn die Mutter, dies nicht mehr so will und statt dessen einfach einige dieser Termine streichen möchte?
Ihr Argument wäre, dass unsere Tochter mit dem häufigen Hin- und Her nicht zurechtkommt.
Eine Anwältin hat mir gesagt, dass die Mutter im Falle einer gerichtlichen Entscheidung, jeden Änderungswunsch sehr gut begründen müsste. Woanders habe ich aber gehört, dass ein Familiengericht sich die Vereinbarung zwar anschauen würde, den Umgang für die Zukunft regeln würde. Wobei ich dann die Angst hätte, dass dies dann mit einer Einschränkung meines Umgangs enden würde.
Wer kann mir hierzu einen Rat geben bzw. von seinen Erfahrungen berichten? Danke!
ich habe eine Frage zur Rechtssicherheit einer Mediationsvereinbarung.
Ich lebe leider von meiner Tochter (18 Monate alt) getrennt. Sie lebt bei der KM. Wir waren nicht verheiratet, haben aber gemeinsames Sorgerecht und bis zum Alter von 8 Monaten meiner Tochter auch zusammen gelebt.
Wir haben im Oktober 2010 eine schriftliche Mediationsvereinbarung zum Thema Umgang getroffen, bei einer katholischen Familienberatungsstelle. Diese ist weder bei einem Rechtsanwalt, noch bei einem Notar getroffen worden, noch ist sie dem Familiengericht als Vergleich bekannt gemacht worden. Sie ist wohl sehr vorteilhaft für mich, da unsere Tochter, jedes Wochenende von Samstag auf Sonntag bei mir übernachtet und dann den ganzen Sonntag bis Abends 18h bei mir verbringt. Außerdem hole ich Sie Montags Mittags von der Tagesmutter ab und bringe Sie 19h wieder zur Ihrer Mutter. Obendrauf kann ich sie Mittwochs und Freitags Abends für ca. 1h besuchen, bzw. mit ihr essen oder auf den Spielplatz gehen.
Jetzt meine Frage, was passiert, wenn die Mutter, dies nicht mehr so will und statt dessen einfach einige dieser Termine streichen möchte?
Ihr Argument wäre, dass unsere Tochter mit dem häufigen Hin- und Her nicht zurechtkommt.
Eine Anwältin hat mir gesagt, dass die Mutter im Falle einer gerichtlichen Entscheidung, jeden Änderungswunsch sehr gut begründen müsste. Woanders habe ich aber gehört, dass ein Familiengericht sich die Vereinbarung zwar anschauen würde, den Umgang für die Zukunft regeln würde. Wobei ich dann die Angst hätte, dass dies dann mit einer Einschränkung meines Umgangs enden würde.
Wer kann mir hierzu einen Rat geben bzw. von seinen Erfahrungen berichten? Danke!