18-04-2011, 20:24
Gute Nachricht heute erhalten.
Der Bezirksrevisor beim LG OS hat die Gewährung von VKH für meine "Immer Noch" sowohl für die erste, als auch die zweite Instanz als unberechtigt erklärt.
Nachdem die Immer Noch sowohl bei der ersten Beantragung, als auch bei der Zweiten unvollständige bzw. unrichtige Angaben über ihr Sparvermögen und Aufteilung eines gemeinsamen Sparkontos abgegeben hat, stellte der Bezirksrevisor nunmehr eindeutig fest ,dass die Antragstellerin absichtlich oder aus grober Nachlässigkeit unrichtige Angaben gemacht habe.
Sie wird jetzt wohl gegenüber dem Sozialamt erklären müssen, wann sie welche Summe neben den gewährten Leistungen nach SGB II angeblich für ihren Lebensunterhalt hat verbrauchen müssen, wo sie doch nicht geringfügig unterstützt wurde.
Ich jedenfalls musste dem Landkreis als obere Behörde die meiner Noch immer Ex gewährten Leistungen bereits erstatten.
Wäre es nun nicht an der Zeit, diese Summe mit Fristsetzung zurückzufordern, da mit dem Bescheid des Bezirksrevisors eindeutige Fakten belegt wurden. wonach sie eigenes Vermögen nicht eingesetzt hat und zudem auch eigene Einkünfte vergessen hat, vollständig anzugeben.
Bitte Tipps, wie ich nun optimal vorgehen kann.
P.S. Den Bezirksrevisor habe ich ohne meinen Advokaten eingeschaltet. (Er hielt seinerzeit nicht viel davon und es für wenig erfolgversprechend.
Der Bezirksrevisor beim LG OS hat die Gewährung von VKH für meine "Immer Noch" sowohl für die erste, als auch die zweite Instanz als unberechtigt erklärt.
Nachdem die Immer Noch sowohl bei der ersten Beantragung, als auch bei der Zweiten unvollständige bzw. unrichtige Angaben über ihr Sparvermögen und Aufteilung eines gemeinsamen Sparkontos abgegeben hat, stellte der Bezirksrevisor nunmehr eindeutig fest ,dass die Antragstellerin absichtlich oder aus grober Nachlässigkeit unrichtige Angaben gemacht habe.
Sie wird jetzt wohl gegenüber dem Sozialamt erklären müssen, wann sie welche Summe neben den gewährten Leistungen nach SGB II angeblich für ihren Lebensunterhalt hat verbrauchen müssen, wo sie doch nicht geringfügig unterstützt wurde.
Ich jedenfalls musste dem Landkreis als obere Behörde die meiner Noch immer Ex gewährten Leistungen bereits erstatten.
Wäre es nun nicht an der Zeit, diese Summe mit Fristsetzung zurückzufordern, da mit dem Bescheid des Bezirksrevisors eindeutige Fakten belegt wurden. wonach sie eigenes Vermögen nicht eingesetzt hat und zudem auch eigene Einkünfte vergessen hat, vollständig anzugeben.
Bitte Tipps, wie ich nun optimal vorgehen kann.
P.S. Den Bezirksrevisor habe ich ohne meinen Advokaten eingeschaltet. (Er hielt seinerzeit nicht viel davon und es für wenig erfolgversprechend.