Bei einer anonymen Samenspende kann die Mutter keinen Unterhaltsvorschuss erhalten, denn sie hat die Situation, dass dann kein unterhaltszahlender Vater zur Verfügung steht, absichtlich herbeigeführt:
Verwaltungsgericht Frankfurt (Urteil vom 23.02.2011, Az. 3 K 4145/10.F)
Die Leistungsgewährung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz setzt voraus, dass zivilrechtliche Unterhaltsleistungen des nach § 2 UVG maßgebgenden Elternteils planwidrig ausbleiben.
An dieser Planwidrigkeit fehlt es, wenn mit der Befruchtung in Form einer anonymen Samenspende von der Kindsmutter von vornherein bewusst und gewollt und damit planvoll ein Lebenssachverhalt herbeigeführt wird, in dem ein gesetzlich zum Unterhalt verpflichteter Vater, der den Sozialleistungsträger in Anspruch nehmen könnte, nicht zur Verfügung steht.
http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/...doc.part=L
Damit ist die Aussage von Frau Wagner, dem Kind Sicherheit zu verschaffen, vom VG Frankfurt widerlegt worden.
Verwaltungsgericht Frankfurt (Urteil vom 23.02.2011, Az. 3 K 4145/10.F)
Die Leistungsgewährung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz setzt voraus, dass zivilrechtliche Unterhaltsleistungen des nach § 2 UVG maßgebgenden Elternteils planwidrig ausbleiben.
An dieser Planwidrigkeit fehlt es, wenn mit der Befruchtung in Form einer anonymen Samenspende von der Kindsmutter von vornherein bewusst und gewollt und damit planvoll ein Lebenssachverhalt herbeigeführt wird, in dem ein gesetzlich zum Unterhalt verpflichteter Vater, der den Sozialleistungsträger in Anspruch nehmen könnte, nicht zur Verfügung steht.
http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/...doc.part=L
Damit ist die Aussage von Frau Wagner, dem Kind Sicherheit zu verschaffen, vom VG Frankfurt widerlegt worden.
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.