14-01-2009, 22:13
Zitat:es reicht, wenn eine andere erwachsene Person, für die kein Anrecht auf Kindergeld besteht, mit in ihrem Haushalt lebt.
Hm, ist das nicht das, wo dann immer erstmal, ab (nahezu unmöglicher) Aufdeckung der Tatsachen eine Frist von 2-3Jahren generiert wird?