14-01-2009, 22:22
Nee Bluter, das ist Steuerrecht. Und Steuerrecht guckt nur: Wohnt da einer? Ja! = keine Steuerklasse 2.
Das was Du meinst ist Familien- bzw. Unterhaltsrecht für die eheähnliche Gemeinschaft, die zur Versagung des EU führt.
LG LBM
Das was Du meinst ist Familien- bzw. Unterhaltsrecht für die eheähnliche Gemeinschaft, die zur Versagung des EU führt.
LG LBM