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Neuer Steuertip für Trennungsväter: Entlastungsbetrag
#6
Nee Bluter, das ist Steuerrecht. Und Steuerrecht guckt nur: Wohnt da einer? Ja! = keine Steuerklasse 2.
Das was Du meinst ist Familien- bzw. Unterhaltsrecht für die eheähnliche Gemeinschaft, die zur Versagung des EU führt.

LG LBM
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RE: Neuer Steuertip für Trennungsväter: Entlastungsbetrag - von LBM - 14-01-2009, 22:22

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