19-04-2011, 18:39
Ganz schön weit interpretiert vom Verwaltungsgericht. Würde mich nicht wundern, wenn das die Instanzen hochgeht. Ich halte das Urteil nicht für haltbar.
Der Wille der Mutter kann nicht Kriterium für Unterhaltsvorschuss sein. Diesen Willen müsste man dann auch der Frau unterstellen, die sich "Befruchter" ins Bett holt, um sie am nächsten Morgen rauszuwerfen. Oder wenn eine Frau mit jemand ein Kind zeugt, der absehbar nie fähig sein wird, Unterhalt zu bezahlen. Dem behinderten Ehemann, von dem sie sich dann scheiden lässt.
In der Praxis bleibt das Urteil ebenso wertlos. Eine Beweiserhebung für das Kriterium "gewollt und planvoll" ist unmöglich. Frau erzählt bei der Frage nach dem Vater einfach die Story vom Trinkgelage am Strand von Mallorca, Filmriss.
Der Wille der Mutter kann nicht Kriterium für Unterhaltsvorschuss sein. Diesen Willen müsste man dann auch der Frau unterstellen, die sich "Befruchter" ins Bett holt, um sie am nächsten Morgen rauszuwerfen. Oder wenn eine Frau mit jemand ein Kind zeugt, der absehbar nie fähig sein wird, Unterhalt zu bezahlen. Dem behinderten Ehemann, von dem sie sich dann scheiden lässt.
In der Praxis bleibt das Urteil ebenso wertlos. Eine Beweiserhebung für das Kriterium "gewollt und planvoll" ist unmöglich. Frau erzählt bei der Frage nach dem Vater einfach die Story vom Trinkgelage am Strand von Mallorca, Filmriss.