19-04-2011, 20:56
1. Nix rückwirkend. Erst ab (berechtigter) Forderung.
2. Stimmt, die Unterhaltshöhe richtet sich nach der Lebensstellung der Mutter. Eine Teilhabe an der Lebensstellung des Kindsvaters besteht nicht, also müsste dein Einkommen nur Rolle spielen, wenn du Begrenzungen geltend machen willst. Bin da aber nicht ganz sicher.
Die Mutter muss ihre Forderung mit Nachweis ihres vorgeburtlichen Nettoeinkommens begründen (abzüglich berufsbedingte Aufwendungen!). Hat die Vermögen, muss sie das vorrangig einsetzen. Zum Unterhalt gehören auch Krankenversicherungskosten.
2. Stimmt, die Unterhaltshöhe richtet sich nach der Lebensstellung der Mutter. Eine Teilhabe an der Lebensstellung des Kindsvaters besteht nicht, also müsste dein Einkommen nur Rolle spielen, wenn du Begrenzungen geltend machen willst. Bin da aber nicht ganz sicher.
Die Mutter muss ihre Forderung mit Nachweis ihres vorgeburtlichen Nettoeinkommens begründen (abzüglich berufsbedingte Aufwendungen!). Hat die Vermögen, muss sie das vorrangig einsetzen. Zum Unterhalt gehören auch Krankenversicherungskosten.