20-04-2011, 14:21
So Jungs, eure Meinungen bitte!
Nachdem seit ein paar Monaten Ruhe eingekehrt ist mit geregeltem Umgang etc, hat der Vater sehr überraschend beschlossen Deutschland zu verlassen (nein, nicht wegen Unterhalt, er zahlt keinen).
Ich bin am überlegen den Umgang einzuklagen, da der Kleine ein Recht darauf hat.
Der Vater hat in den letzten 2 Jahren deutlich auf seine Recht bestanden und auch bekommen und ich sehe nicht, warum das nicht auf für die Rechte des Kleinen gelten sollte, der inzwischen eine Bindung aufgebaut hat.
Es gab ja schonmal eine Klage, bei der jedoch die Vorraussetzungen andere waren (kein bestehender Kontakt zum Vater, keine Bindung, etc).
Hier existiert nachweisbar der vergangene Wunsch des Vaters nach Umgang, eine Umgnagsvereinbarung, etc.
Wie hoch sind die Erfolgsaussichten?
Lohnt sich der Aufwand?
Wie sieht es mit den Kosten aus?
Nachdem seit ein paar Monaten Ruhe eingekehrt ist mit geregeltem Umgang etc, hat der Vater sehr überraschend beschlossen Deutschland zu verlassen (nein, nicht wegen Unterhalt, er zahlt keinen).
Ich bin am überlegen den Umgang einzuklagen, da der Kleine ein Recht darauf hat.
Der Vater hat in den letzten 2 Jahren deutlich auf seine Recht bestanden und auch bekommen und ich sehe nicht, warum das nicht auf für die Rechte des Kleinen gelten sollte, der inzwischen eine Bindung aufgebaut hat.
Es gab ja schonmal eine Klage, bei der jedoch die Vorraussetzungen andere waren (kein bestehender Kontakt zum Vater, keine Bindung, etc).
Hier existiert nachweisbar der vergangene Wunsch des Vaters nach Umgang, eine Umgnagsvereinbarung, etc.
Wie hoch sind die Erfolgsaussichten?
Lohnt sich der Aufwand?
Wie sieht es mit den Kosten aus?
"Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht