20-04-2011, 14:45
(20-04-2011, 14:21)seeelig schrieb: Hier existiert nachweisbar der vergangene Wunsch des Vaters nach Umgang, eine Umgnagsvereinbarung, etc.
Der Vater wünscht also eine Umgangsvereinbarung, verlässt aber Deutschland? Da hilft aber eine Klage nichts. Wenn er eine will, dann schliesst doch einfach eine Vereinbarung, spricht mit ihm, wie das zu gestalten wäre. Kommt wohl auf die Umstände an. Wenn er z.B. nach Österreich zieht ist das ein Unterschied wie wenn er nach Mauritius zieht. Bei letzteren wird es wohl sehr schwer, wenn das Geld knapp ist.