20-04-2011, 14:52
Umgangspflicht des Umgangselternteils kann gerichtlich nicht durchgesetzt werden.
Das hat vor einiger Zeit der BGH so entschieden.
Soweit ich mich erinnern kann, das einzige BGH XII Urteil, das ich einigermaßen nachvollziehen konnte.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es eine Freude für das Kind ist, wenn der Elternteil zum Umgang gezwungen werden muss.
Das hat vor einiger Zeit der BGH so entschieden.
Soweit ich mich erinnern kann, das einzige BGH XII Urteil, das ich einigermaßen nachvollziehen konnte.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es eine Freude für das Kind ist, wenn der Elternteil zum Umgang gezwungen werden muss.