(20-04-2011, 14:48)p schrieb: Er will also gehen und gleichzeitig keinen Umgang mehr. KÖNNTE er denn, realistisch betrachtet? Wieviel Kilometer werden zwischen ihm und dem Kind liegen?
1500 km
Aktuell möchte er keinen Umgang, mir aber irgendwann Vorschläge machen (seien Aussage).
(20-04-2011, 14:52)beppo schrieb: Umgangspflicht des Umgangselternteils kann gerichtlich nicht durchgesetzt werden.
Das hat vor einiger Zeit der BGH so entschieden.
Mit völlig anderen Voraussetzungen, s.o.
"Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht