20-04-2011, 15:02
Aus der heutigen Pressemitteilung des djb zum Inkrafttreten der EG-Unterhaltsverordnung zum 18.6. 2011:
...Die Zentrale Behörde, das Bundesamt für Justiz, wird den Unterhaltsberechtigten bei der Durchsetzung ihrer Unterhaltsansprüche helfen. "Insbesondere von der Unterstützung dieser Behörde wird der Erfolg der Verordnung besonders für unterhaltsberechtigte Kinder und Ehefrauen abhängen", sagt Dr. Angelika Nake, Vorsitzende der Kommission Zivil-, Familien- und Erbrecht des djb.
Dass die Unterstützung durch die Behörde kostenlos ist und für das Verfahren Verfahrens-kostenhilfe gewährt werden kann, sehen die Juristinnen positiv; das dürfte dann auch die oft hohen Übersetzungskosten erfassen, die andernfalls von der Antrag stellenden Person zu tragen sind.
http://anonym.to/?http://www.djb.de/Kom/K2/pm11-13/
...Die Zentrale Behörde, das Bundesamt für Justiz, wird den Unterhaltsberechtigten bei der Durchsetzung ihrer Unterhaltsansprüche helfen. "Insbesondere von der Unterstützung dieser Behörde wird der Erfolg der Verordnung besonders für unterhaltsberechtigte Kinder und Ehefrauen abhängen", sagt Dr. Angelika Nake, Vorsitzende der Kommission Zivil-, Familien- und Erbrecht des djb.
Dass die Unterstützung durch die Behörde kostenlos ist und für das Verfahren Verfahrens-kostenhilfe gewährt werden kann, sehen die Juristinnen positiv; das dürfte dann auch die oft hohen Übersetzungskosten erfassen, die andernfalls von der Antrag stellenden Person zu tragen sind.
http://anonym.to/?http://www.djb.de/Kom/K2/pm11-13/