20-04-2011, 15:07
Eine Klage würde keine juristische Wirkung entfalten. Wenn es was bringt, dann eine psychologische Wirkung. Das ist aber schwer vorherzusagen, hängt vom Richter und der Persönlichkeit des Vaters ab. Es muss darum gehen, ihn zu motivieren dass er weiterhin einen Kontakt zum Kind hält. 1500km sind weit, aber keine Weltreise. Ferienbesuche sind da wohl drin - wenn das Geld da ist. Video übers Internet dazwischen.
Ich würde nicht klagen, sondern erst per eMail möglichst konkrete Vorschläge zur Umgangsgestaltung machen. Wenn er das schon komplett ablehnt, bringt auch was anderes nichts.
Ich würde nicht klagen, sondern erst per eMail möglichst konkrete Vorschläge zur Umgangsgestaltung machen. Wenn er das schon komplett ablehnt, bringt auch was anderes nichts.