20-04-2011, 20:31
Solange das Kind nicht mindestens 3 Jahre alt ist, kann deine Ex tun und lassen was sie möchte.
Und danach i.d.R. auch noch ne ganze Weile.
Und der Hahne darfst du sowieso kein Wort glauben. Nicht mal wenn sie dir "Guten Morgen" sagt.
Den Müll musste sie sagen, weil das so in der Pressemappe des BMJ steht.
Was die Richter, allen voran Hahnes Kasperletheater, dann daraus machen, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Mein Jüngster ist übrigens 11 und meine Ex rührt keinen Finger.
Und danach i.d.R. auch noch ne ganze Weile.
Und der Hahne darfst du sowieso kein Wort glauben. Nicht mal wenn sie dir "Guten Morgen" sagt.
Den Müll musste sie sagen, weil das so in der Pressemappe des BMJ steht.
Was die Richter, allen voran Hahnes Kasperletheater, dann daraus machen, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Mein Jüngster ist übrigens 11 und meine Ex rührt keinen Finger.